Die Kosten für die Gründung einer UG (oder auch Mini GmbH) bestehen aus drei verschiedenen Punkten:
► Anwaltskosten für den Gründungsantrag, Namensprüfung ihrer UG und die Erstellung des Gesellschaftsvertrages. (Sind im SBS Startup 2 go"-Paket inbegriffen)
► Notarkosten für die Anmeldung beim Handelsregister, die notarielle Beurkudung, etc. (Ist nicht im Paket inbegriffen)
► Amtsgebühren für das Gewerbeamt und das Handelsregister. (Ist nicht im Paket inbegriffen)
Bei den Notargebühren hängt es von der Höhes des Stammkapitals ab. Bitte beachten Sie: Je mehr Stammkapital Sie einzahlen, desto höher sind die Kosten für den Notar! Sollten Sie die UG alleine gründen, dann sind die Notargebühren günstiger. Je mehr Gesellschafter Ihre UG hat, deso höher sind die Gründungskosten beim Notar.
Stets gleich sind hingegen die Amstgebühren, also die Kosten für Handelsregister und Gewerbeamt.
Mehr Informationen zum Thema UG & Gründung finden Sie auf der SBSB LEGAL Seite "UG - Die Unternehmergesellschaft".
Auch die Dauer einer Gründung lässt sich in 3 Punkte aufteilen:
► Die Planung und Vorbereitung aller Unterlagen (Wenn Sie uns vollständige Daten einreichen, dauert es über unser Paketangebot nur 24 Stunden!)
► Die finale Eintragung in das Handelsregister
► Die Anmeldung und Registrierung Ihrer UG bei allem Behörden und Ämtern
Wie lange Ihre UG-Gründung dann tatsähclich dauert, hängt von folgenden verschiedenen Faktoren ab:
1.) Sind sich die Gesellschafter einig über die inhaltliche Ausgestaltung des UG Vertrags?
2.) Die Dauer nach der Suche eines passenden Firmennamens.
3.) Terminfindung zwischen Gesellschaftern und dem Notar
4.) Wurde rechtzeitig ein Geschäftskonto eröffnet?
5.) Wird der Firmenname vom Amtsgericht überhaupt akzeptiert?
6.) Hilft jemand beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, z.B. ein Steuerberater?
Um Zeit zu sparen, sollten Sie diese Liste nicht nur nach und nach abarbeiten, sondern frühzeitig mit all den Planungen und Vorbereitungen beginnen. Koordinieren Sie diese Sschritte gut.
Nein, eine UG ohne einen Notar zu gründen ist nicht möglich, da die Gründung einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag benötigt. Diese Beurkundung kann in Deutschland nur ein Notar vornehmen.